Bridge-Club Arnsberg von 1950
Turnier Durchführungsbestimmungen nach TBR §80(B)
Stand: 28.05.2024
Als Turnierleiter sind bestellt : Marianne Oelrich, Christel Schulte, Margot Mönnighoff und Wolfgang Schulte. Wenn keine der genannten Personen anwesend ist, wird eine andere Person beauftragt (TBR §80B).
Paarturniere und Individualturniere werden nach dem „Matchpunktverfahren (MP)“ nach TBR §78(A) ausgerechnet. Teamturniere werden nach dem „Internationalen Matchpunktverfahren (IMP)“ §78(B) ausgerechnet.
Als zulässige Systeme und Konventionen (ZSuK) nach TO Anhang B §5(1) gilt Systemkategorie C entsprechend TO Anhang B §4 .
Grundlage unserer Turniere ist Forum D 2012.
Gespielt wird nach den Turnierbridgeregeln und der Turnierordnung des Deutschen Bridgeverbandes. Hierzu gehören die Sofortauskunft sowie das Alertieren. Näheres siehe hier: Sofortauskunft und Alertieren
Das Turnierergebnis sowie die Boardzettel werden auf unserer Homepage veröffentlicht. Die Turnierleitung kann einen Irrtum beim Berechnen oder Eintragen eines Scores nach §79(C) TBR berichtigen. Der Berichtigungszeitraum läuft nach TO §25(3) 1 eine Woche nach Turnierende ab.
Es besteht kein Turnierschiedsgericht (TSG). Nach TO §93(A) soll deshalb der Turnierleiter alle Proteste verhandeln und entscheiden. Für weitergehende Proteste ist nach Anlage VO 1(1b) der „Bridgeverband Westfalen im DBV“ über die Turnierleitung einzuschalten. Die Verfahrensgebühr nach VO §4(2) beträgt 30 Euro. Hierbei ist das Formular nach TO Anhang D zu verwenden.
Abkürzungen:
TBR Turnier-Bridge-Regeln
TO Turnierordnung
Vo Verfahrensordnung
Der Vorstand