Turnier-Bestimmungen

Bridge-Club Arnsberg von 1950

Turnier Durchführungsbestimmungen nach TBR §80(B)

Stand: 15.08.2023

Als Turnierleiter sind bestellt : Marianne Oelrich, Christel Schulte, Margot Mönnighoff, Wolfgang Schulte oder, wenn keine der genannten Personen anwesend ist, eine Person, die vorher beauftragt wird. (TBR §80B )

Paarturniere, und Individualturniere werden nach dem „Matchpunktverfahren (MP)“ nach TBR §78(A) ausgerechnet. Teamturniere werden nach dem „Internationalen Matchpunktverfahren (IMP)“ §78(B) ausgerechnet.

Als zulässige Systeme und Konventionen (ZSuK) nach TO Anhang B §5(1) gilt Systemkategorie C entsprechend TO Anhang B §4 .

Grundlage unserer Turniere ist Forum D

Wir legen folgende Einschränkungen entsprechend TO Anhang B §4 (C) fest:

– Es gibt keine Sofortauskunft mehr.

– Alles, was nicht Forum D entspricht (Partnerschaftsvereinbarungen, unausgeglichene SA- Eröffnung etc.) muss

zwingend alertiert werden.

–  In der ersten Runde müssen alle Eröffnungen auf der 1er-Stufe der 18er-Regel entsprechen.(Die Anzahl der Figurenpunkte und die Anzahl der Karten in den beiden längsten Farben ergibt zusammen mindestens 18.)

Wer ein hiervon abweichendes Bietsystem verwendet, muss eine Konventionskarte vorlegen. Das Ergebnis eines Turniers wird möglichst nach Turnierende verkündet und wenn möglich zeitnah im Internet veröffentlicht.

Ebenso werden die Boardzettel im Internet veröffentlicht. Die Turnierleitung kann einen Irrtum beim Berechnen oder Eintragen eines Scores nach §79(C) TBR berichtigen. Der Berichtigungszeitraum läuft nach TO §25(3) 1 eine Woche nach Turnierende ab.

Es besteht kein Turnierschiedsgericht (TSG). Nach TO §93(A) soll deshalb der Turnierleiter alle Proteste verhandeln und entscheiden. Für weitergehende Proteste ist nach Anlage VO 1(1b) der „Bridgeverband Westfalen im DBV“ über die Turnierleitung einzuschalten. Die Verfahrensgebühr nach VO §4(2) beträgt 30 Euro. Hierbei ist das Formular nach TO Anhang D zu verwenden.

Abkürzungen:

TBR   Turnier-Bridge-Regeln

TO     Turnierordnung

Vo     Verfahrensordnung

Der Vorstand